WORKSPACE-TO-GO Hausordnung

1. GESCHÄFTSZEITEN

Der WORKSPACE-TO-GO ist regulär werktags von 8:00 Uhr bis 18 Uhr, bzw. nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten zugänglich.

2. ORDNUNG UND SAUBERKEIT

An den Arbeitsplätzen des WORKSPACE-TO-GO arbeiten wechselnde Coworker, daher verlassen alle Benutzer den Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber. In den Konferenzräumen ist der Verzehr von Speisen grundsätzlich nicht gestattet. Hierfür gibt es die Tee-Küche welche als Pausenraum für alle Coworker zur Verfügung steht. Alle Bereiche, insbesondere der Küchenbereich, die Tee-Küche, die Besprechungsräume und das WC sind aus Höflichkeit so sauber zu hinterlassen, dass der nächste Nutzer ein angenehmes Gesamtbild und reinliche Einrichtungen vorfindet. Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen. Müll wird entsprechend in den dazu vorgesehenen Abfalleimern entsorgt. Für nicht sachgerecht entsorgte Kundenunterlagen im Papiermüll haftet der Nutzer selbst. Am Abend ist bei Verlassen der Räumlichkeiten das Licht auszuschalten und die Eingangstür abzuschließen.

3. EINRICHTUNG UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR

Einrichtung und technische Infrastruktur sollen allen Nutzern gleichermaßen zugutekommen und zur Verfügung stehen. Um pflegliche Behandlung wird daher gebeten. Sofern die Einrichtung und Infrastruktur durch einen unsachgemäßen Umgang durch die Nutzer beschädigt werden, behält sich der Betreiber vor, diese Schäden dem verursachenden Nutzer in Rechnung zu stellen.

4. ZUGANG

Die Eingangstür ist stets geschlossen zu halten. Dies dient sowohl der Vertraulichkeit und Sicherheit in unseren Räumlichkeiten und zur Vermeidung von Lärmbelästigung im Hause. Dies Eingangstür darf auch nicht nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt offengehalten werden. Die Öffnungs- und Schließzeiten sind dabei zu beachten. Nutzer ohne gültiges Ticket und Besucher dürfen keine Arbeitsplätze besetzen und in Anspruch nehmen. Die Nutzung der Konferenzräume erfordert eine Reservierung über das Buchungstool Cobot und eine Eintragung in die im Konferenzraum ausliegenden Listen. Nur so kann gewährleistet werden, dass es zu keinen Überschneidungen bei den Buchungen durch Kunden kommen kann. Die Reservierung gewährleistet die Bereitstellung zu einem gewünschten Zeitpunkt. Dieses schließt jedoch nicht eine spontane Nutzung aus. Daher ist die Eintragung der Nutzung zu Abrechnungszwecken in jedem Fall erforderlich. Das System beruht auf Vertrauensbasis. Sollten wir jedoch feststellen, daß eine Nutzung ohne Reservierung oder Listeneintrag, wiederholt erfolgt, wird eine pauschale Nutzungsgebühr von EUR 100,00 pro Fall zur Abrechnung gebracht.

5. RAUCHEN UND ALKOHOL

Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Der regelmäßige Verzehr von Alkohol in den Räumen von Workspacetogo ist untersagt.

6. KOMMUNIKATION

Gespräche und Telefonate sind in rücksichtsvoller Lautstärke zu führen. Ruhiges Arbeiten hat im Zweifelsfall Vorrang vor Telefonaten. Gespräche unter Verwendung von Lautsprechern sind zu vermeiden. Sollte dies unumgänglich sein, sind gegebenenfalls die Besprechungsräume zu nutzen. Bitte führen Sie sich vor Augen: Der Coworking-Bereich ist einem Großraumbüro gleichzusetzen, somit kann keine absolute Ruhe gewährleistet werden.

7. TECHNISCHE GERÄTE

A. MITGEBRACHTE GERÄTE

Notebooks und Rechner sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des COWORKING-Bereichs mitzunehmen oder in einem, sofern angemietet, verschließbaren Rollcontainer oder in einem ggf. zur Verfügung stehenden Schließfach zu deponieren. Riscreen Coworking übernimmt keine Haftung für Gegenstände der Nutzer im Haus. Elektrische Geräte (Rechner, Lampen etc.) sind bei Verlassen des Arbeitsplatzes auszuschalten.

B. LADEKABEL UND NETZTEILE

Aus Brandschutzgründen sind nur Original Ladekabel und Netzteile zu verwenden. Für Schäden die durch die Nutzung von nicht durch den Gerätehersteller zertifizierten Ladekabeln und Netzteilen an eigenen und fremden Geräten sowie der durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Infrastruktur entstehen haftet der verursachende Nutzer vollumfänglich. Notebooks bzw. Rechner sind beim Verlassen des Arbeitsplatzes aus Sicherheitsgründen auszuschalten oder mitzunehmen sodass es nicht unbemerkt zu einer Überhitzung bzw. zu einem Schmorschaden eines Akkus kommen kann.

8. VERTRAULICHKEIT

A. ARBEITSUMFELD

Auch wenn es sich bei dem Arbeitsplatz um ein Coworking Arbeitsumfeld handelt, ist der Betreiber bestrebt ein professionelles Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet auch, dass die Nutzer im eigenen und dem Interesse Dritter darauf achten, die Vertraulichkeit von Informationen zu wahren. Das bedeutet explizit: Clean Desk Policy; sowie dass ohne Zustimmung des Informationseigentümers vertrauliche Informationen nicht die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten verlassen. Ein Verstoß stellt einen Geheimnisverrat im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG)und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.

B. ARBEITSMATERIALIEN

Es ist ausdrücklich verboten in Arbeitsmaterialien von anderen Coworkern ohne Nachfrage beim Eigentümer Einsicht zu nehmen. Grundsätzlich dürfen Informationen, die im Space ausgetauscht werden, nur mit Einverständnis anderer Coworker nach außen getragen werden. Im Weiteren gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen und unsere Nutzungsbedingungen. Für das sichere Vernichten halten wir einen Aktenvernichter bereit. Datenträger und Medien sind vor ungewollter Nutzung Dritter zu schützen.

9. AUSSENWIRKUNG

Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Unterstützung und des professionellen Auftritts nach außen. Das heißt, dass für die Kleidung im Co-Working Space mindestens “smart-casual” gegeben sein muss. Insbesondere bei Kundenbesuchen gilt, dass diese aufmerksam, zuvorkommend und höflich behandelt werden.

10. KONFLIKTE

Im Coworking Space wird offen mit‐ und untereinander kommuniziert. Konflikte, sollten sie entstehen, sind einvernehmlich unter den beteiligten Personen zu klären. Bei Bedarf ist der Betreiber einzuschalten.

11. HYGIENE / GESUNDHEIT

Vor dem Hintergrund von Infektionskrankheiten, sowie auch während der üblichen Erkältungszeiten ist auf angemessene Vorsichtsmaßnahmen zur Reduktion von Ansteckung von anderen Mitnutzern des Coworking-Bereichs zu achten. Hierzu gehört u.a.

  • Den ausgehängten Vorsichtsmaßnahmen Folge zu leisten (z.B. Händewaschen, Husten- und Niesetikette, ggf. Maskenpflicht).
  • Die jeweils gültige Version der Infektionsschutzverordnung ist als Bestandteil dieser Hausordnung anzusehen. Die Sicherstellung der Kenntnis obliegt dem Coworker.
  • Sollte ein Coworker sich unwohl fühlen und bekannte Symptome von Corona oder anderen Infektionskrankheiten aufzeigen, ist das Betreten des Coworking-Bereichs zu unterlassen.
  • Alle Besucher und Coworker haben sich in ggf. ausgelegte Listen bzw. bereitgestellte Apps während der Anwesenheit einzutragen, sofern dies nach aktueller Infektionslage durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist oder der Vermieter dies verlangt.

Aus Hygienegründen und Rücksichtnahme gegenüber anderen Nutzern unseres Cowoking Spaces ist es nicht gestattet, Tiere jeglicher Art in unseren Räumlichkeiten mitzuführen.

Stand: 08.05.2023